Retrozessionen schüren falsche Anreize
[31.07.2008]Retrozessionen oder Kickbacks haben sich längst zu einer stark sprudelnden Einnahmequelle der Banken gemausert. Seit einem Bundesgerichtsentscheid, der 2006 gefällt wurde und die Finanzbranche zum Zittern brachte, gelten diese zumeist versteckt fliessenden Gelder als illegal. Retrozessionen gehören dem Kunden.
Viele Finanzhäuser konnten sich dem Abwärtstrend der Börsenmärkte nicht entziehen und weisen nun alles andere als rosige Finanz-/Betriebsbuchhaltungszahlen aus. Eine direkte Folge der Wertapiermarktmisere zeigt sich etwa in stark schwindenden Cour-
tagen oder in niedrigeren Kommissionen.
In einer Situation, bei der sich ein miefender, elegischer Stimmungsteppich über die weltweite Finanzgepflogenheiten gelegt hat, kommen plötzlich Angelegenheiten oder gar Problematiken zur Sprache, die in eher Kassen klingelnden Phasen kaum Beachtung gefunden hätten. So etwa die Thematik der Retrozessionen.
Verschiedenste Arten
Retrozessionen, eine «im Hintergrund fliessende Zahlung», sind auch als sogenannte Kickbacks bekannt, mitunter heissen sie gar Finder’s Fee oder Vermittlungs-
kommissionen. Vermögensverwalter, Banken und Anlageberater sind erfinderisch, wenn es darum geht, Zusatzerträge zu generieren oder spitz ausgedrückt, ihren Kunden noch mehr Geld abzuknöpfen.
Die Branchenusanz, dass Finanzintermediäre Retrozessionen einstreichen, ist aber widerrechtlich. Dies ist seit dem wegweisenden Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahre 2006 jetzt offiziell. Das Urteil hat die Bankenwelt ziemlich ins Zittern gebracht, denn diese Arten von «Retros» gehören gemäss Bundesgericht klar dem Kunden und niemandem sonst.
Konkret bedeutet dies, dass wenn sich ein Finanzberater für das Investmentvehikel X entscheidet, sprich, seinen Kunden jenes Produkt ins Portfolio legt, er dafür bislang oft einen gewissen Betrag als Entgelt/Anreiz erhalten hat. Im Universum der Finanzen stellt diese Form von Vergütung analog zu anderen Wirtschaftsbereichen an und für sich ein übliches Anreizsystem dar. Allerdings geht mit solchen Retrozessionsformen – nebst der Illegalität – auch eine erhöhte Komplexität einher.
Au weja, Interessenskonflikt
Dies beispielsweise insofern, weil solche Geldbeträge vor allem versteckt (etwa in Form von Rückvergütungen bei Depotführungs-/Managementgebühren, Courtagen, Devisentransaktionen, Ausgabeaufschlägen oder infolge von diversen Rabatten) fliessen. Die mangelnde Transparenz führt mitunter auch dazu, dass immer wieder die Frage nach Interessenskonflikten aufgeworfen wird.
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Denn, ob nun der Kunde im Mittelpunkt steht oder doch das Produkt mit dem besten Anreizsystem, das steht in den Sternen. Wenn also die Kundenbedürfnisse sträflich und zu Gunsten der Rückvergütungen in Rücklage geraten, dann sind Retrozessionen (umgangssprachlich auch bekannt als «Retros») nicht nur ein aus der Luft gegriffenes Scheusal. Sie sind auch nicht das Hirngespinst steter Nörgler und Neider, die einfach und ohne triftigen Grund in der Finanzwelt mit dem eisernen Besen kehren wollen.
Retrozessionen sind in diesem konkreten Beispiel einfach nur verwerflich. Sie führen vielmals nebst der einseitigen Produktselektion und fehlender Transparenz zu einer unschicklichen Umschichtungshäufigkeit. Retrozessionen gehören in gewissen Fällen sogar dem Kunden selber. Laut einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts (März 2006) können «Retros» nämlich dann zurückgefordert werden, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf diese Zahlungen verzichtet hat. Dies zum Beispiel mittels Vertragsklausel…
Fliessende Milliardenbeträge
Ein Verzicht des Kunden ist aber nur dann gültig, wenn dieser genau weiss, worauf er schliesslich verzichtet. Das heisst, die Banken und Vermögensverwalter müssten die geflossenen Retrozessionen bei einem «gültigen Verzicht» offen legen oder die Höhe des Gesamtbetrages so genau wie möglich umschreiben. Seit dem Bundesgerichts-
urteil haben viele Bankinstitute ihre Kundenverträge angepasst, um sich denn auch rechtlich gegen zukünftige Klagen abzusichern. Rechnet man alle geflossenen «Retros» der letzten zehn Jahre (Rückforderungsverjährung greift nach zehn Jahren) zusammen und addiert die zulässigen Zinsen von fünf Prozent, dann kommt nicht selten ein sphärisch hoher Betrag zusammen.
Über nachfolgenden Link können diverse Rechenbeispiele angesehen werden:
Beispielrechnungen - Retrozessionen
Bei Vermögensverwaltern seien, so meinen viele Experten, Kickbacks die zweit-
wichtigste Einnahmequelle direkt nach den Verwaltungsgebühren. Die Fachmänner schätzen die – lediglich in der Schweiz – an unabhängige Vermögensverwalter ausbezahlten Retrozessionen auf mehr als 2,5 Milliarden Franken, pro Jahr.